Sachbeschädigung durch Graffiti - Verteidigung im Strafverfahren

Sollten Sie von der Polizei eine „Vorladung als Beschuldigter“ oder einen sogenannten „Anhörungsbogen“ wegen des Tatvorwurfs der Sachbeschädigung durch Graffiti erhalten haben, empfiehlt es sich, von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen und einen Fachanwalt für Strafrecht zu kontaktieren.

Gerne können Sie sich in dieser Situation an mich wenden, um die Möglichkeiten der Verteidigung zu besprechen.

Da die amtliche Ermittlungsakte immer die Grundlage der strafrechtlichen Ermittlung ist, werden wir in der Regel zunächst Akteneinsicht beantragen, um die Beweislage einschätzen zu können. 

Sie erreichen mich telefonisch, per E-Mail oder direkt in meinen Kanzleiräumen in der Bartningallee 27, 10557 Berlin 

Rechtsanwalt Florian Schoenrock

Strafverfahren

Graffiti als Sachbeschädigung – engagierte Verteidigung durch den Fachanwalt

Zivilverfahren

Im Zivilverfahren tritt der Geschädigte an Sie heran und fordert Schadenersatz. 

Rechtsprechung

Die Rechtsprechung zu Graffiti-Delikten ist eher unbekannt und wird nur selten veröffentlicht

Graffiti als Sachbeschädigung -
§ 303 Abs. 2 StGB "Der Graffiti-Paragraph"

§ 303 – Sachbeschädigung
(1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.
(3) Der Versuch ist strafbar.

Graffiti Verteidiger

Die Entstehung von Graffiti in den USA:
Die Wurzeln von Graffiti reichen bis in die Mitte des 20. Jahrhunderts zurück, als sich in den urbanen Gebieten der USA eine jugendliche Subkultur formte. In den 1960er Jahren, einer Ära geprägt von politischen Unruhen, sozialen Umbrüchen und einer blühenden kreativen Szene, entstand Graffiti als Ausdrucksform für junge Menschen, die nach Wegen suchten, ihre Identität und Meinungen sichtbar zu machen.

In den Straßen von New York City begannen Jugendliche, insbesondere afroamerikanische und lateinamerikanische, öffentliche Räume mit Farben zu gestalten. Anfangs bestand Graffiti hauptsächlich aus Tags – schnellen, oft stilisierten Schriftzügen, die den Namen des Künstlers repräsentierten. Doch die Bewegung entwickelte sich schnell weiter.

Im Verlauf der 1970er Jahre entstanden verschiedene Stile wie Throw-Ups und Pieces. Throw-Ups waren kompaktere Versionen von Tags, während Pieces aufwendig gestaltete Meisterwerke waren. Diese neuen Stile brachten eine Vielfalt und Komplexität in die Graffiti-Kunst, die über einfache Schriftzüge hinausgingen.

Graffiti in Deutschland:
In den 1980er Jahren breitete sich die Graffiti-Bewegung von New York aus und erreichte auch Deutschland. Besonders nach dem Fall der Berliner Mauer im Jahr 1989 wurde Berlin zu einem Schmelztiegel für Graffiti-Künstler. Die freien Flächen in der Stadt und der kulturelle Umbruch boten eine riesige Leinwand für Künstler, ihre kreativen Visionen zu präsentieren.

Die Berliner Szene entwickelte bald ihre eigenen Charakteristika, beeinflusst von der historischen Bedeutung der Stadt und den sozialen Veränderungen. Graffiti in Deutschland wurde zu einem Ausdrucksmittel für die Wiedervereinigung und die Suche nach neuer Identität.

Akzeptanz und Anerkennung:
Trotz der künstlerischen Innovationen stieß Graffiti auf Widerstand von Behörden und Teilen der Gesellschaft, die es als Vandalismus betrachteten. Dies führte zu einem ständigen Spannungsfeld zwischen Künstlern und dem Establishment.

Dennoch hat Graffiti im Laufe der Zeit an Anerkennung als legitime Kunstform gewonnen. Viele deutsche Städte schufen legale Graffiti-Wände und Kunstprojekte, um Künstlern Raum für ihre Kreativität zu bieten, ohne illegale Aktivitäten zu fördern.

Heutige Bedeutung:
Heute ist Graffiti fest in der zeitgenössischen Kunstszene verankert. Graffiti wird in Galerien und Museen ausgestellt und von Kunstliebhabern weltweit geschätzt. Die Entwicklung von einer rebellischen Bewegung zu einer etablierten Kunstform verdeutlicht, wie Graffiti seinen Weg in die kulturelle Anerkennung gefunden hat.

Polizei und Amtsanwaltschaft:
Am 8. August 1994 wurde die Gemeinsame Ermittlungsgruppe Graffiti in Berlin (GE GiB) gegründet, um auf die häufigen großflächigen Farbgestaltungen, die in den 90er Jahren im Berliner Stadtbild auftraten, zu reagieren. Die Gruppe bestand aus Polizeibeamten des Landes Berlin und der Bundespolizei (ehemals Bundesgrenzschutz). Im Dezember 1994 wurde die Ermittlungsgruppe, die ursprünglich nur aus Sachbearbeitern bestand, um eine operative Gruppe namens OG GiB erweitert und ist nun ein Kommissariat beim Landeskriminalamt (LKA 264) geworden.

Das erklärte Ziel des LKA 264 besteht nach eigenen Angaben darin, die Strukturen der Graffitiszene aufzuhellen, Verbindungen zu erkennen und die „Größen“ der Szene namhaft zu machen.

Die Ermittlungen werden in Berlin geleitet von der Amtsanwaltschaft. Sie ist zuständig für die Verfolgung von kleineren bis mittleren Straftaten, bei denen Geldstrafen oder Freiheitsstrafen bis zu einer Höhe von 2 Jahren zu erwarten sind.

Graffiti Anwalt Berlin ist eine Homepage von Rechtsanwalt Florian Schoenrock. Rechtsanwalt Schoenrock ist Mitglied der Vereinigung Berliner Strafverteidiger und Deutschen Anwaltverein.

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Graffiti Anwalt Berlin ist eine Internetseite von Rechtsanwalt Florian Schoenrock zum Thema Graffiti. Ich weise ausdrücklich daraufhin, dass ich nicht der einzige Anwalt in Berlin bin, der sich mit den Themen Strafrecht und Graffiti befasst. © 2021 RA Schoenrock | Bartningallee 27 | 10557 Berlin | Fon: 030- 39 88 95 88 | Fax: 030- 39 88 95 89 | 24h: 0176- 99 22 75 97